Baurechtliche Prüfung in der Gebäudetechnik
Die Prüfungen erfolgen:
- vor Inbetriebnahme
- nach technischen bzw. wesentlichen Änderungen
- wiederkehrend alle 3 Jahre
Mein Leistungsangebot als anerkannter Prüfsachverständiger
- Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
- CO-Warnanlagen (COW)
- Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
- Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
- Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA)
- Wirk-Prinzip-Prüfungen (WPP)
Sonstige Leistungen:
- Fachliche Beratung, z.B. baubegleitende Prüfung, Planprüfung
- Erstellung von Gutachten, z. B. zur natürlichen Lüftung in Garagen
- Durchführung von CO-Langzeitmessungen in Garagen als Nachweis einer ausreichenden natürlichen Lüftung
- Hygieneinspektionen von Lüftungsanlagen gemäß VDI 6022
Betreiber von Gebäuden tragen die Verantwortung, dass ihre technischen Anlagen jederzeit sicher betrieben werden können und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Prüfverordnungen
(PrüfVO) der Bundesländer verpflichten Betreiber deshalb, bestimmte sicherheitstechnische Anlagen
regelmäßig durch einen anerkannten Prüfsachverständigen überprüfen zu lassen.
Angebotsanfrage
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Angebot.
Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.
ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme
Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com
