
Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen inklusive Brandschutzklappen
Die ZPG prüft raumlufttechnische Anlagen (RLT) norm- und baurechtskonform – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie im Rahmen wiederkehrender Prüfungen gemäß Prüfverordnung (PrüfVO) der Bundesländer.
Als anerkannter Prüfsachverständiger führt Robert Tiedicke umfassende Lüftungsanlagenprüfungen durch, inklusive Luftvolumenstrommessung, Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Komponenten und hygienischer Bewertung nach VDI 6022.
Zertifizierte Prüfung raumlufttechnischer Anlagen und VDI 6022 Hygieneinspektion – Halle, Leipzig, deutschlandweit
Was sind RLT-Anlagen?
Raumlufttechnische Anlagen – Prüfpflicht verständlich erklärt
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) dienen der kontrollierten Be- und Entlüftung von Innenräumen und gewährleisten hygienisch einwandfreie Luftverhältnisse. Sie kommen insbesondere zum Einsatz in:
- Wohngebäuden (z. B. innenliegende Bäder und WC´s nach DIN 18017-3)
- Gewerbeimmobilien (Büros, Verkaufsflächen, Produktionshallen)
- Öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Behörden, Krankenhäuser)
Typische Anlagenkomponenten sind Ventilatoren, Luftkanalsysteme, Filtereinheiten, Wärmerückgewinnungssysteme (WRG), Brandschutzklappen sowie Sensorik zur Luftqualitätsregelung (z. B. CO₂).
Die baurechtliche Prüfpflicht ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen und Prüfverordnungen (PrüfVO). Die Durchführung darf ausschließlich durch anerkannte Prüfsachverständige erfolgen.
Baurechtliche Prüfintervalle
Wann müssen RLT-Anlagen geprüft werden?
Die Prüfung raumlufttechnischer Anlagen ist gesetzlich geregelt und erfolgt zu folgenden Zeitpunkten:
- Vor Inbetriebnahme: Erstprüfung zur Abnahme der Anlage
- Nach wesentlichen Änderungen: z. B. Umbauten, Erweiterungen oder technische Nachrüstungen
- Wiederkehrend: in der Regel alle 3 Jahre gemäß PrüfVO der Bundesländer
Zusätzlich sind regelmäßige Hygieneinspektionen nach VDI 6022 erforderlich, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Kitas oder stark frequentierten Bürogebäuden.
Regionale RLT-Expertise
Lüftungsanlagenprüfung in Ihrer Region
Die ZPG ist regional verankert und bundesweit tätig – mit besonderem Fokus auf Mitteldeutschland:
Standort: Halle
Gebäudetyp: Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Industrie
Standort: Leipzig
Gebäudetyp: Gewerbe- und Büroimmobilien, Hotel, Industrie
Region: Sachsen-Anhalt
Schwerpunkt: Öffentliche Gebäude
Gebäudetyp: Schulen, Kitas, Behörden
Deutschlandweit
Schwerpunkt: Technisches Facility Management
Gebäudetyp: Filialnetze und Immobilienportfolios
Warum ZPG für RLT-Prüfungen?
Ihre Vorteile mit einem anerkannten Prüfsachverständigen
Mit langjähriger Praxiserfahrung und baurechtlicher Anerkennung bietet ZPG eine rechtssichere und effiziente Prüfung Ihrer Lüftungsanlagen – von der Erstabnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung.
✅ Zertifiziert nach VDI 6022 (Hygiene)
✅ Anerkannter Prüfsachverständiger nach Baurecht
✅ Digitale, sofort verfügbare Prüfberichte
✅ Schnelle Angebotserstellung
✅ Bundesweiter Einsatz
✅ Transparente Leistungen
FAQ: RLT & Lüftungsprüfung
Häufige Fragen zu RLT-Anlagenprüfungen
Wie oft müssen RLT-Anlagen geprüft werden?
RLT-Anlagen müssen in der Regel alle 3 Jahre gemäß Prüfverordnung (PrüfVO) der Bundesländer geprüft werden. Ergänzend sind Hygieneinspektionen nach VDI 6022 in festgelegten Intervallen erforderlich, insbesondere bei sensiblen Nutzungen wie Krankenhäusern, Kitas oder Bürogebäuden.
Erhalten Betreiber ein offizielles Prüfprotokoll?
Ja, ZPG stellt ein anerkanntes Prüfprotokoll mit sämtlichen Messwerten, Fotodokumentation, Bewertung der Anlage sowie Angabe der nächsten Prüffrist zur Verfügung.
Bietet ZPG RLT-Prüfungen in Leipzig und Halle an?
Ja, ZPG führt RLT-Anlagenprüfungen in Halle und Leipzig durch und ist darüber hinaus bundesweit für Prüfungen von Lüftungsanlagen im Einsatz.
Angebotsanfrage
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Angebot.
Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.
ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme
Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com
