RLT-Anlagen Prüfung DIN 18017-3 | VDI 6022 Hygiene | ZPG Halle Leipzig

Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen inklusive Brandschutzklappen

Die ZPG prüft raumlufttechnische Anlagen (RLT) norm- und baurechtskonform – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie im Rahmen wiederkehrender Prüfungen gemäß Prüfverordnung (PrüfVO) der Bundesländer.

 

Als anerkannter Prüfsachverständiger führt Robert Tiedicke umfassende Lüftungsanlagenprüfungen durch, inklusive Luftvolumenstrommessung, Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Komponenten und hygienischer Bewertung nach VDI 6022.

 

 

Zertifizierte Prüfung raumlufttechnischer Anlagen und VDI 6022 Hygieneinspektion – Halle, Leipzig, deutschlandweit

Was sind RLT-Anlagen?

Raumlufttechnische Anlagen – Prüfpflicht verständlich erklärt

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) dienen der kontrollierten Be- und Entlüftung von Innenräumen und gewährleisten hygienisch einwandfreie Luftverhältnisse. Sie kommen insbesondere zum Einsatz in:

  • Wohngebäuden (z. B. innenliegende Bäder und WC´s nach DIN 18017-3)
  • Gewerbeimmobilien (Büros, Verkaufsflächen, Produktionshallen)
  • Öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Behörden, Krankenhäuser)

Typische Anlagenkomponenten sind Ventilatoren, Luftkanalsysteme, Filtereinheiten, Wärmerückgewinnungssysteme (WRG), Brandschutzklappen sowie Sensorik zur Luftqualitätsregelung (z. B. CO₂).

Die baurechtliche Prüfpflicht ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen und Prüfverordnungen (PrüfVO). Die Durchführung darf ausschließlich durch anerkannte Prüfsachverständige erfolgen.

Baurechtliche Prüfintervalle

Wann müssen RLT-Anlagen geprüft werden?

Die Prüfung raumlufttechnischer Anlagen ist gesetzlich geregelt und erfolgt zu folgenden Zeitpunkten:

  • Vor Inbetriebnahme: Erstprüfung zur Abnahme der Anlage
  • Nach wesentlichen Änderungen: z. B. Umbauten, Erweiterungen oder technische Nachrüstungen
  • Wiederkehrend: in der Regel alle 3 Jahre gemäß PrüfVO der Bundesländer

Zusätzlich sind regelmäßige Hygieneinspektionen nach VDI 6022 erforderlich, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Kitas oder stark frequentierten Bürogebäuden.

Regionale RLT-Expertise

Lüftungsanlagenprüfung in Ihrer Region

Die ZPG ist regional verankert und bundesweit tätig – mit besonderem Fokus auf Mitteldeutschland:

 

Standort: Halle
Gebäudetyp: Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Industrie

 

Standort: Leipzig
Gebäudetyp: Gewerbe- und Büroimmobilien, Hotel, Industrie

 

Region: Sachsen-Anhalt
Schwerpunkt: Öffentliche Gebäude
Gebäudetyp: Schulen, Kitas, Behörden

 

Deutschlandweit
Schwerpunkt: Technisches Facility Management
Gebäudetyp: Filialnetze und Immobilienportfolios

Warum ZPG für RLT-Prüfungen?

Ihre Vorteile mit einem anerkannten Prüfsachverständigen

Mit langjähriger Praxiserfahrung und baurechtlicher Anerkennung bietet ZPG eine rechtssichere und effiziente Prüfung Ihrer Lüftungsanlagen – von der Erstabnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung.

 

Zertifiziert nach VDI 6022 (Hygiene)
Anerkannter Prüfsachverständiger nach Baurecht
Digitale, sofort verfügbare Prüfberichte
Schnelle Angebotserstellung 
Bundesweiter Einsatz
Transparente Leistungen 

FAQ: RLT & Lüftungsprüfung

Häufige Fragen zu RLT-Anlagenprüfungen

Wie oft müssen RLT-Anlagen geprüft werden?

RLT-Anlagen müssen in der Regel alle 3 Jahre gemäß Prüfverordnung (PrüfVO) der Bundesländer geprüft werden. Ergänzend sind Hygieneinspektionen nach VDI 6022 in festgelegten Intervallen erforderlich, insbesondere bei sensiblen Nutzungen wie Krankenhäusern, Kitas oder Bürogebäuden.

Erhalten Betreiber ein offizielles Prüfprotokoll?

Ja, ZPG stellt ein anerkanntes Prüfprotokoll mit sämtlichen Messwerten, Fotodokumentation, Bewertung der Anlage sowie Angabe der nächsten Prüffrist zur Verfügung.

Bietet ZPG RLT-Prüfungen in Leipzig und Halle an?

Ja, ZPG führt RLT-Anlagenprüfungen in Halle und Leipzig durch und ist darüber hinaus bundesweit für Prüfungen von Lüftungsanlagen im Einsatz.

Angebotsanfrage

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Angebot.

Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.

ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH

Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme


Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com

Wir sind für Sie da!

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

*Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.