
Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) –
Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen
Die Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) testet das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall.
ZPG prüft baurechtlich korrekt – Erstabnahme, nach Änderungen, alle 3 Jahre gemäß PrüfVO.
Gewerkübergreifende Prüfung von RLT, RWA, RDA, CO-Warnanlagen nach PrüfVO – Halle, Leipzig, deutschlandweit.
Was ist eine Wirk-Prinzip-Prüfung?
WPP – Der Stress-Test für Ihr Brandschutzkonzept
Definition (MPrüfVO §2):
„Prüfung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen.“
Die Wirk-Prinzip-Prüfung überprüft, ob Brandmeldeanlage (BMA) → RWA → RDA → Lüftung (RLT) im Ernstfall korrekt zusammenarbeiten. Sie simuliert Störfälle (GLT-Ausfall, Schwarzschaltung) und testet gewerkeübergreifende Schnittstellen.
Prüfpflicht: Alle Sonderbauten, Hochhäuser, Gewerbeimmobilien mit prüfpflichtigen Anlagen.
Prüfumfang Wirk-Prinzip-Prüfung
Was bei der WPP geprüft wird
Gewerkeübergreifende Systemtests
Kernprüfpunkte:
✅ Brandfallsteuermatrix (BMA → RWA/RDA/RLT)
✅ GLT-Ausfall-Szenario (Schwarzschaltung)
✅ Notstromversorgung (30min N+1)
✅ Handbedienung alle Steuerpunkte
Dokumentenprüfung
Vor-Ort-Abgleich:
✅ Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen
✅ Brandschutzkonzept vs. Ist-Zustand
✅ Prüfprotokolle letzte 3 Jahre (mangelfrei)
Baurechtliche Anforderungen
WPP-Prüfpflicht nach Bundesland
Wann ist WPP vorgeschrieben?
- Vor Inbetriebnahme – Erstabnahme Sonderbauten.
- Nach wesentlichen Änderungen – Umbau/Anlagenwechsel.
- Wiederkehrend alle 3 Jahre – PrüfVO 16/16 Bundesländer.
Die Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) fordert explizit: „Durch Prüfsachverständige für technische Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden.
Warum ZPG für Wirk-Prinzip-Prüfungen?
Ihre Vorteile mit Robert Tiedicke/ ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Als anerkannter Prüfsachverständiger mit langjähriger TGA-Erfahrung koordiniert Robert Tiedicke seit 2020 alle beteiligten Sachverständigen – von der Brandmeldeanlage bis RDA – für lückenlose Sicherheit.
✅ Gewerkübergreifend – ein Sachverständiger
✅ Digitale Testprotokolle – sofort verfügbar
Häufige Fragen zu Wirk-Prinzip-Prüfungen
Was ist der Unterschied zur Einzelprüfung?
Die Einzelprüfung testet eine Anlage isoliert, während die WPP das Zusammenwirken aller Anlagen im Brandfall (BMA → RWA → RDA → Lüftung) überprüft.
Wer darf Wirk-Prinzip-Prüfungen durchführen?
Nur anerkannte Prüfsachverständige für mehrere prüfpflichtige Anlagen gemäß MPrüfVO §2 – wie ZPG für gewerkübergreifende Prüfungen qualifiziert sind.
Wie oft ist eine WPP vorgeschrieben?
Alle 3 Jahre für Sonderbauten + Erstabnahme + nach wesentlichen Änderungen – PrüfVO 16/16 Bundesländer.
Muss ich für WPP mehrere Sachverständige beauftragen?
Nein, ein gewerkübergreifend qualifizierter Prüfsachverständiger wie Robert Tiedicke koordiniert alle Gewerke und stellt ein einheitliches Protokoll aus.
Jetzt WPP-Termin sichern
Ihr Brandschutzkonzept lebt von funktionierendem Zusammenspiel.
Wirk-Prinzip-Prüfung = Systemgarantie im Ernstfall.
Angebotsanfrage
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Angebot.
Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.
ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme
Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com
