ZPG Leistungen – Baurechtliche Prüfung technischer Anlagen
Anerkannter Prüfsachverständiger für RLT, CO-Warnanlagen, RWA, RDA und Wirkprinzipprüfungen –
vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, wiederkehrend alle 3 Jahre.
Die ZPG führt baurechtlich vorgeschriebene Prüfungen gemäß Prüfverordnungen (PrüfVO) der Bundesländer durch. Betreiber sind verpflichtet, sicherheitstechnische Anlagen regelmäßig von anerkannten Prüfsachverständigen prüfen zu lassen – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle 3 Jahre.
ZPG Kernleistungen – Anerkannte Prüfbereiche
Baurechtliche Prüfung in der Gebäudetechnik
Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
CO-Warnanlagen (COW)
Rauchabzugsanlagen (RWA)
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA)
Wirkprinzipprüfungen (WPP)
Prüfanlässe nach Baurecht
Wann müssen Anlagen geprüft werden?
Vor Inbetriebnahme
Erstabnahme neuer Anlagen mit Abnahmeprotokoll für Bauaufsicht.
Nach wesentlichen Änderungen
Umbauten, Modernisierungen.
Wiederkehrend meist alle 3 Jahre
Regelmäßige Betreiberpflicht gemäß PrüfVO der Bundesländer.
Ergänzende Fachleistungen
Sonstige Leistungen als Prüfsachverständiger
- Fachliche Beratung: Baubegleitende Prüfung, Planprüfung
- Gutachten: natürliche Garagenlüftung, Schadensanalysen
- CO-Langzeitmessungen: als Nachweis einer ausreichenden natürlichen Lüftung
- VDI 6022 Inspektionen: Lüftungsanlagen-Hygiene
- Brandschutzkonzept prüfen: Wirkprinzip-Gesamtprüfung
Regionale Verfügbarkeit
Prüfungen deutschlandweit
Betreiber-Verantwortung
Ihre gesetzliche Pflicht
Gebäudebetreiber tragen die Verantwortung, dass technische Anlagen jederzeit sicher betrieben werden. Prüfverordnungen (PrüfVO) der Bundesländer verpflichten zur regelmäßigen Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige.
→ Vermeiden Sie Bußgelder und Haftungsrisiken!
FAQ: Leistungen & Prüfpflicht
Häufig gestellte Fragen
Wer muss baurechtliche Prüfungen durchführen lassen?
Gebäudebetreiber gemäß PrüfVO – vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, alle 3 Jahre wiederkehrend.
Welche Anlagen sind prüfpflichtig?
RLT, CO-Warnanlagen, NRA, MRA, RDA, – anerkannter Prüfsachverständiger wie z.B. die ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH erforderlich.
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Gerne erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Angebot.
Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.
ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme
Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com
