ZPG Leistungen | RLT, CO-Warnanlagen, RWA, RDA Prüfung | PrüfVO

 ZPG Leistungen – Baurechtliche Prüfung technischer Anlagen

Anerkannter Prüfsachverständiger für RLT, CO-Warnanlagen, RWA, RDA und Wirkprinzipprüfungen – 

vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, wiederkehrend alle 3 Jahre.

Die ZPG führt baurechtlich vorgeschriebene Prüfungen gemäß Prüfverordnungen (PrüfVO) der Bundesländer durch. Betreiber sind verpflichtet, sicherheitstechnische Anlagen regelmäßig von anerkannten Prüfsachverständigen prüfen zu lassen – vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle 3 Jahre.

ZPG Kernleistungen – Anerkannte Prüfbereiche

Baurechtliche Prüfung in der Gebäudetechnik

Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

CO-Warnanlagen (COW)

Rauchabzugsanlagen (RWA)

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA)

Wirkprinzipprüfungen (WPP)

Prüfanlässe nach Baurecht

Wann müssen Anlagen geprüft werden?

Vor Inbetriebnahme

Erstabnahme neuer Anlagen mit Abnahmeprotokoll für Bauaufsicht.

Nach wesentlichen Änderungen

Umbauten, Modernisierungen.

Wiederkehrend meist alle 3 Jahre

Regelmäßige Betreiberpflicht gemäß PrüfVO der Bundesländer.

Ergänzende Fachleistungen

Sonstige Leistungen als Prüfsachverständiger

  • Fachliche Beratung: Baubegleitende Prüfung, Planprüfung
  • Gutachten: natürliche Garagenlüftung, Schadensanalysen
  • CO-Langzeitmessungen: als Nachweis einer ausreichenden natürlichen Lüftung
  • VDI 6022 Inspektionen: Lüftungsanlagen-Hygiene
  • Brandschutzkonzept prüfen: Wirkprinzip-Gesamtprüfung

Regionale Verfügbarkeit

Prüfungen deutschlandweit

Betreiber-Verantwortung

Ihre gesetzliche Pflicht

Gebäudebetreiber tragen die Verantwortung, dass technische Anlagen jederzeit sicher betrieben werden. Prüfverordnungen (PrüfVO) der Bundesländer verpflichten zur regelmäßigen Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige.

 

Vermeiden Sie Bußgelder und Haftungsrisiken!

FAQ: Leistungen & Prüfpflicht

Häufig gestellte Fragen

Wer muss baurechtliche Prüfungen durchführen lassen?

Gebäudebetreiber gemäß PrüfVO – vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, alle 3 Jahre wiederkehrend.

Welche Anlagen sind prüfpflichtig?

RLT, CO-Warnanlagen, NRA, MRA, RDA, anerkannter Prüfsachverständiger wie z.B. die ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH erforderlich.

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Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.

ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH

Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme


Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com

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