RDA-Prüfung: Rauchschutz-Druckanlagen fachgerecht prüfen | ZPG

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) prüfen – sichere Fluchtwege im Brandfall

Rauchschutz-Druckanlagen sorgen im Brandfall dafür, dass Treppenräume, Schleusen und Fluchtwege rauchfrei bleiben und Personen das Gebäude sicher verlassen können. 

 

Als anerkannter Prüfsachverständiger unterstützt ZPG Betreiber in Halle, Leipzig und deutschlandweit bei der baurechtlichen Prüfung, Funktionskontrolle und Dokumentation ihrer RDA-Systeme.

 

Was ist eine Rauchschutz-Druckanlage?

Funktion und Einsatzbereiche von Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) erzeugen im Brandfall einen definierten Überdruck in bestimmten Bereichen des Gebäudes, damit Rauch nicht eindringen kann. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger nutzbar und der Feuerwehrangriff wird erleichtert. Typische Einsatzorte sind:

  • Innenliegende Treppenräume.
  • Sicherheitstreppenräume mit Schleusen.
  • Flure und horizontale Rettungswege.
  • Vorräume von Feuerwehraufzügen.
  • Hochhäuser und Sonderbauten.

Der kontrollierte Überdruck ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und unterstützt sowohl die Menschenrettung als auch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.

Warum eine regelmäßige RDA-Prüfung unverzichtbar ist

Betreiberpflichten und Sicherheit im Brandfall

Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung, dass Ihre Rauchschutz-Druckanlage jederzeit funktionsfähig ist. Eine fachgerechte Prüfung hilft, diese Verantwortung zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Wichtige Gründe für regelmäßige Prüfungen:

  • Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben und Prüfverordnungen.
  • Sicherstellung  der wirksamen Rauchfreihaltung im Brandfall.
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber Behörden.

Unsere Leistungen für Rauchschutz-Druckanlagen

Prüf- und Begutachtungsleistungen im Überblick

ZPG prüft Rauchschutz-Druckanlagen in Neu- und Bestandsgebäuden – von der Erstabnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung.

Baurechtliche Prüfungen

  • Prüfung vor Inbetriebnahme neuer Anlagen.
  • Prüfungen nach Umbauten oder wesentlichen Änderungen.
  • Wiederkehrende Prüfungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Intervalle (alle 3 Jahre).

Funktions- und Zustandsprüfungen

  • Überprüfung der Druckverhältnisse in Treppenräumen und Schleusen.
  • Kontrolle der Lüfter- und Ventilatorleistung.
  • Prüfung der Öffnungs- und Schließfunktionen von Türen im Druckbereich.
  • Beurteilung der Steuerungs- und Regeltechnik im Alarmfall.

Typische Prüfpunkte einer Rauchschutz-Druckanlage

Was bei der RDA-Prüfung kontrolliert wird

Damit eine Rauchschutz-Druckanlage im Ernstfall zuverlässig arbeitet, werden unter anderem folgende Aspekte geprüft:

  • Auslösung der Anlage über Brandmeldeanlage oder Handtaster.
  • Aufbau und Stabilität des erforderlichen Überdrucks im Schutzbereich.
  • Funktion von Ventilatoren, Klappen und Luftleitungen.
  • Verhalten der Türen im Druckbereich, insbesondere Öffnungskräfte und Schließverhalten.
  • Funktion der Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen.
  • Plausibilität der Ansteuerung gemäß Brandschutzkonzept.

Alle Ergebnisse werden in einem detaillierten Prüfbericht festgehalten.

Für welche Gebäude eignen sich Rauchschutz-Druckanlagen?

Typische Anwendungsfälle für RDA-Systeme

Rauchschutz-Druckanlagen kommen dort zum Einsatz, wo besonders hohe Anforderungen an den Personenschutz gelten:

  • Hochhäuser und höhere Bürogebäude.
  • Einkaufszentren und größere Versammlungsstätten.
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe.
  • Klinik- und Pflegegebäude.
  • Verwaltungs- und Sonderbauten mit innenliegenden Treppenräumen.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Gebäude eine RDA erforderlich oder sinnvoll ist, unterstützt ZPG bei der Einordnung im Rahmen der baurechtlichen Anforderungen.

Ihre Vorteile mit ZPG als Prüfsachverständiger

Warum Sie Ihre Rauchschutz-Druckanlage von ZPG prüfen lassen sollten

Mit ZPG haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der technische Expertise mit baurechtlichem Know-how verbindet.

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Prüfungen durch einen anerkannten Prüfsachverständigen.
  • Unabhängige Beurteilung des Anlagenzustands.
  • Rechtssichere Prüfberichte zur Vorlage bei Behörden und Versicherern.
  • Klare, praxisnahe Empfehlungen zur Mängelbeseitigung.
  • Regionale Nähe in Halle und Leipzig sowie Einsätze in ganz Deutschland

Häufige Fragen zu Rauchschutz-Druckanlagen

FAQ zur Prüfung von RDA-Systemen

Wie oft muss eine Rauchschutz-Druckanlage geprüft werden?

Die Prüfintervalle ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen, Prüfverordnungen und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes. In der Regel sind wiederkehrende Prüfungen in festen Abständen vorgesehen, zusätzlich zu regelmäßigen Funktionskontrollen im Rahmen der Wartung.

Wer darf Rauchschutz-Druckanlagen prüfen?

Die Prüfung sollte durch eine fachkundige, anerkannte Person oder einen Prüfsachverständigen erfolgen, der mit den technischen Anforderungen und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben vertraut ist. So stellen Sie sicher, dass die Anforderungen von Behörden und Versicherungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen erhalte ich nach der Prüfung?

Sie erhalten einen ausführlichen Prüfbericht, der alle relevanten Prüfpunkte, Messergebnisse und eventuelle Mängel dokumentiert. Dieser Bericht dient als Nachweis für die Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.

Jetzt Prüfanfrage für Ihre Rauchschutz-Druckanlage stellen

Wenn eine Erstprüfung, wiederkehrende baurechtliche Prüfung oder eine zustandsorientierte Begutachtung Ihrer Rauchschutz-Druckanlage benötigt wird, unterstützt ZPG bei der Terminabstimmung und Angebotsanfrage.
Die Anfrage kann über das Kontaktformular oder telefonisch gestellt werden, damit die Rauchschutz-Druckanlage im Ernstfall zuverlässig funktioniert und die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Angebotsanfrage

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Angebot.

Wenn Sie meine Leistungen als Prüfsachverständiger in Anspruch nehmen möchten oder zunächst ein unverbindliches Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte abzustimmen und offene Fragen zu klären.

ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH

Am Steinbruch 14
06198 Salzatal OT Köllme


Tel.: +49 160 931 217 56
E-Mail: info@zpg-pruefung.com

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