
Wirk-Prinzip-Prüfung
Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist ein wesentlicher Bestandteil der bauordnungsrechtlichen Qualitätssicherung von Gebäuden mit sicherheitstechnischen Anlagen. Ziel dieser Prüfung ist der Nachweis, dass sämtliche brandschutzrelevanten Systeme im Gefahrenfall entsprechend den genehmigten Planungsunterlagen bestimmungsgemäß zusammenwirken. Maßgebliche Grundlage sind die Vorgaben aus der Baugenehmigung sowie dem genehmigten Brandschutzkonzept.
Im Gegensatz zur reinen Funktionsprüfung einzelner Anlagen steht bei der Wirk-Prinzip-Prüfung nicht die isolierte technische Funktion im Vordergrund, sondern das systemübergreifende Zusammenspiel aller beteiligten Komponenten im Brandfall.
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ZPG - Zentrale Prüfgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
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